BFV.de – NEUE STAATLICHE VERORDNUNG HAT KEINE AUSWIRKUNGEN AUF AMATEURSPORT IM FREIEN

Für den Amateurfußball gibt es in der neuen staatlichen Verordnung des Freistaats, die am 5. November veröffentlicht wurde, gegenüber den bisher gültigen Regelungen keine Änderungen.

Für Fußballerinnen und Fußballer im Freien gilt in Bayern keine 3G-, 2G- oder 3G plus-Regel, auch dann nicht, wenn sie Duschen, Umkleiden oder/und Toiletten im Innenbereich benutzen.

Für den Indoor-Sport dagegen ergeben sich Änderungen, wenn die sogenannte Krankenhaus-Ampel auf Gelb oder Rot steht.

ALLE INFORMATIONEN, DAS NEUE BFV-MUSTER-INFEKTIONSSCHUTZKONZEPT UND DIE BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMENVERORDNUNG FINDEST DU HIE.

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Quelle Text: https://www.bfv.de/news/corona/2021/11/neue-staatliche-verordnung-ohne-auswirkungen-auf-amateurfussball-im-freien
vom 10.11.2021